[] … Schulden, die der Erbe vor dem Erbanfall aufgenommen hatte, um die Anschaffungskosten des Erblassers für Grundstücke zu finanzieren, die dem Erben dann mit dem Nachlass zugefallen sind, können nicht bereicherungsmindernd berücksichtigt werden, erklärten die Richter. Es handle sich auch nicht um Nachlassverbindlichkeiten. …